Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO · Fassung 1.1 · Stand: September 2026


Vertragsparteien

Auftraggeber · Verantwortlicher

Der Handwerksbetrieb, für den MeisterAssistent eingerichtet ist
— mit den Angaben aus der Betriebseinrichtung (Firma, Anschrift, vertretungsberechtigte Person)

Auftragnehmer · Auftragsverarbeiter

Christopher Renner
Einzelunternehmen, Anbieter von MeisterAssistent
Hochstraße 5B, 15898 Neuzelle, Deutschland
christopher.renner@meisterassistent.com

Der Auftraggeber wird nachfolgend „der Betrieb" genannt, der Auftragnehmer „der Anbieter". Der Betrieb ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten, die er in MeisterAssistent verarbeitet. Der Anbieter ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

§ 1 Gegenstand, Beginn und Dauer

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Betriebs im Rahmen des Betriebs der Plattform MeisterAssistent. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich für den Betrieb und nicht für eigene Zwecke.

(2) Dieser Vertrag konkretisiert den zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag über die Nutzung von MeisterAssistent (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Er beginnt mit dem Hauptvertrag und endet mit ihm.

(3) Eine Kündigung dieses Vertrags allein — ohne Kündigung des Hauptvertrags — ist nicht möglich: Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag darf die Leistung nicht erbracht werden.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

2.1 Zweck

Der Anbieter verarbeitet die Daten zu dem einen Zweck, die Plattform MeisterAssistent für den Betrieb bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere: Aufnahme und Umwandlung von Sprachnotizen in Text, Erzeugung von Angebots- und Rechnungsentwürfen, Verwaltung von Vorgängen, Kontakten, Dokumenten und Arbeitszeiten, Versand von Dokumenten über das Postfach des Betriebs sowie die revisionssichere Archivierung von Belegen.

Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt. Der Anbieter nutzt die Daten des Betriebs insbesondere nicht zu Werbezwecken, gibt sie nicht an Dritte weiter außerhalb der in § 6 genannten Unterauftragsverarbeiter und verwendet sie nicht zum Trainieren von KI-Modellen.

2.2 Art der Verarbeitung

Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an die vom Betrieb bestimmten Empfänger, Einschränken, Löschen und Vernichten — jeweils nur, soweit es zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

2.3 Kategorien personenbezogener Daten

KategorieUmfasst insbesondere
KundendatenName, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner, Notizen zum Kontakt, Einwilligung in Bewertungsanfragen
AuftragsdatenVorgänge und deren Verlauf, Aufmaß, Sprachaufnahmen und daraus erzeugte Transkripte, Chat-Nachrichten, Fotos und hochgeladene Dokumente, Notizen, Termine, Abschlussangaben
RechnungsdatenAngebote, Rechnungen und deren Positionen, Beträge, Zahlungsstatus, Mahnungen, erzeugte PDF-Belege, Wartungsverträge
MitarbeiterdatenName, E-Mail-Adresse, Rolle im Betrieb, Zeitpunkte der An- und Abmeldung, erfasste Arbeitszeiten, Zuordnung zu Aufträgen, Protokolleinträge zu vorgenommenen Änderungen
Zugangsdaten des PostfachsBenutzername und Passwort des E-Mail-Kontos des Betriebs, verschlüsselt gespeichert (siehe § 5)

2.4 Kategorien betroffener Personen

  • Kundinnen und Kunden des Betriebs sowie deren Ansprechpartner
  • Beschäftigte des Betriebs, einschließlich Inhaber und Büro
  • sonstige natürliche Personen, die der Betrieb in Kontakten, Notizen oder Sprachnotizen erfasst (etwa Hausverwaltungen, Mieter, Lieferanten)

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Betrieb ist gehalten, solche Daten nicht in MeisterAssistent zu erfassen — auch nicht in Freitextfeldern oder Sprachnotizen.

§ 3 Weisungsrecht des Betriebs

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Betriebs. Als Weisung gelten dieser Vertrag, der Hauptvertrag und die Bedienung der Anwendung durch den Betrieb selbst: Jede Eingabe, jede Freigabe und jeder Versand ist eine Einzelweisung.

(2) Weitergehende Weisungen erteilt der Betrieb in Textform an die oben genannte E-Mail-Adresse. Mündliche Weisungen bestätigt der Betrieb unverzüglich in Textform.

(3) Der Anbieter informiert den Betrieb unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Er ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung bis zu ihrer Bestätigung oder Änderung auszusetzen.

(4) Ist der Anbieter aufgrund des Rechts der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Betrieb diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Gesetz die Mitteilung nicht verbietet.

§ 4 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere:

  • die Daten nur im Rahmen von § 2 und nach Weisung des Betriebs zu verarbeiten;
  • alle mit den Daten befassten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen; derzeit ist ausschließlich der Inhaber mit den Daten befasst und als Verantwortlicher selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Personen werden vor dem ersten Zugriff schriftlich verpflichtet.
  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 5 einzuhalten und dem Stand der Technik entsprechend fortzuentwickeln;
  • den Betrieb bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen (§ 8);
  • den Betrieb bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen nach Art. 35 und 36 DSGVO zu unterstützen, soweit die dafür erforderlichen Angaben nur beim Anbieter vorliegen;
  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich zu melden (§ 9);
  • ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen und dem Betrieb auf Anforderung vorzulegen.

(2) Der Anbieter hat keine Datenschutzbeauftragte oder keinen Datenschutzbeauftragten bestellt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO und des § 38 BDSG liegen derzeit nicht vor. Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist Christopher Renner unter der oben genannten Adresse. Werden die Voraussetzungen einer Bestellpflicht erfüllt, teilt der Anbieter dem Betrieb die Kontaktdaten unaufgefordert mit.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Anbieter trifft die nachfolgenden Maßnahmen. Sie sind Vertragsbestandteil; Änderungen sind zulässig, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

5.1 Vertraulichkeit

  • Verschlüsselung bei der Übertragung: Jede Verbindung zur Anwendung, zur Schnittstelle und zur Datenbank läuft über TLS. Ein unverschlüsselter Aufruf wird auf die verschlüsselte Adresse umgeleitet.
  • Verschlüsselung im Ruhezustand: Datenbank, Dateispeicher und Sicherungen liegen verschlüsselt auf den Datenträgern der eingesetzten Rechenzentren.
  • Zusätzliche Verschlüsselung der Postfach-Zugangsdaten: Das Passwort des E-Mail-Kontos des Betriebs wird zusätzlich mit AES-256-GCM verschlüsselt abgelegt; der Schlüssel liegt ausschließlich in der Umgebung der Schnittstelle und nicht in der Datenbank. Die Anwendung gibt das Passwort nie zurück, sondern nur die Angabe, dass eines hinterlegt ist.
  • Mandantentrennung (Row Level Security): Die Trennung der Betriebe ist in der Datenbank selbst verankert, nicht in der Anwendung. Jede Abfrage wird von PostgreSQL auf den Betrieb der jeweiligen Sitzung eingeschränkt. Ein Betrieb kann Daten eines anderen Betriebs technisch nicht lesen, auch nicht bei einem Fehler in der Oberfläche.
  • Zugriffskontrolle nach Rolle: Inhaber, Büro und Monteur sehen unterschiedliche Daten. Die Rolle wird serverseitig geprüft, nicht im Browser.
  • Zugangskontrolle: Die Anmeldung erfolgt über einen Einmal-Code per E-Mail; Passwörter für die Anwendung gibt es nicht und können daher weder erraten noch wiederverwendet werden. Es können sich ausschließlich Personen anmelden, die der Betrieb zuvor angelegt hat. Sitzungen laufen automatisch ab.
  • Nur ein Schreibweg: Schreibende Zugriffe sind ausschließlich über die geprüfte Schnittstelle des Anbieters möglich; die Datenbank weist direkte Schreibversuche aus dem Browser zurück.

5.2 Integrität

  • Unveränderlichkeit von Belegen (GoBD): Freigegebene Angebote, festgeschriebene Rechnungen und archivierte Vorgänge werden in der Datenbank gegen Änderung und Löschung gesperrt. Die Sperre wirkt auch für den Anbieter selbst. Eine Rechnung wird nicht gelöscht, sondern durch eine Stornorechnung aufgehoben.
  • Prüfsummen: Zu jedem freigegebenen Beleg und zu jedem archivierten Vorgang wird ein unveränderlicher Abzug mit SHA-256-Prüfsumme gespeichert. Eine nachträgliche Änderung wäre nachweisbar.
  • Eingabekontrolle: Wer wann was geändert hat, steht in einem fortschreibbaren, nicht änderbaren Protokoll (Audit-Trail).
  • Lückenlose Nummernkreise: Angebots- und Rechnungsnummern werden je Betrieb und Jahr vergeben und erst bei der Freigabe; jede Änderung des Nummernkreises wird protokolliert.

5.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Sicherungen: Datenbank und Dateispeicher werden täglich gesichert. Datenbankstände werden 30 Tage aufbewahrt, der Stand des Monatsersten für 12 Monate; Dokumente werden unbegrenzt aufbewahrt. Die Sicherungen liegen verschlüsselt und getrennt vom Produktivsystem.
  • Geprüfte Wiederherstellbarkeit: Jede Sicherung wird nach ihrer Erstellung automatisch auf Lesbarkeit und Vollständigkeit geprüft; eine unplausibel geschrumpfte Sicherung bricht den Lauf ab, solange der vorherige Stand noch vorhanden ist.
  • Überwachung: Ein Prüflauf kontrolliert regelmäßig Datenbank, Schnittstelle, Module und den Zustand der Sicherung. Fehler werden als kritische Einträge protokolliert. Ein veralteter Prüfstand gilt ausdrücklich nicht als „in Ordnung".
  • Trennung der Umgebungen: Entwicklung und Produktion sind getrennt; Echtdaten werden nicht zu Testzwecken verwendet.

5.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Die Wirksamkeit der Mandantentrennung wird durch automatisierte Tests geprüft, die einen betriebsfremden Zugriff versuchen und null Zeilen erhalten müssen.
  • Änderungen an der Datenbank erfolgen ausschließlich additiv und versioniert.
  • Zugriffs- und Fehlerprotokolle werden 14 Tage aufbewahrt; Datenschutz-relevante Vorgänge werden dauerhaft im Audit-Trail dokumentiert.
  • Schlüssel und Zugangsdaten liegen ausschließlich in der Serverumgebung, nicht im Quelltext.

5.5 Keine Zahlungsverarbeitung

MeisterAssistent verarbeitet keine Zahlungen. Es werden weder Kartendaten noch Zahlungsdienste angebunden; Zahlungen der Kundschaft fließen ausschließlich direkt an den Betrieb auf dessen eigenes Konto. In der Anwendung wird lediglich vermerkt, ob eine Rechnung als bezahlt gekennzeichnet wurde. Damit entfällt eine ganze Kategorie besonders schutzbedürftiger Daten.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Betrieb erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung, die nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Der Anbieter hat mit jedem von ihnen einen Vertrag geschlossen, der ihm dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die dieser Vertrag dem Anbieter auferlegt.

6.1 Unterauftragsverarbeiter in der Europäischen Union

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
Supabase Inc.
Singapur (Projekt in der EU-Region)
Datenbank, Anmeldung, DateispeicherFrankfurt am Main, Deutschland
Hetzner Online GmbH
Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen
Serverbetrieb der Schnittstelle und der Anwendung, SicherungenDeutschland
Brevo (Sendinblue SAS)
106 boulevard Haussmann, 75008 Paris
Versand der E-Mails des Anbieters (Anmelde-Codes, Einladungen, Benachrichtigungen)Frankreich

6.2 Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU

Die Umwandlung von Sprache in Text und die Strukturierung des Textes in Angebotspositionen erfolgen bei Anbietern mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Betroffen ist der Inhalt der Sprachnotiz oder der Chat-Eingabe; dieser kann personenbezogene Daten enthalten, etwa Name und Anschrift der Kundschaft.

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
OpenAI, L.L.C.
1960 Bryant Street, San Francisco, CA 94110, USA
Umwandlung von Sprachaufnahmen in Text (Whisper)USA
Anthropic PBC
548 Market Street, San Francisco, CA 94104, USA
Strukturierung des Textes in Angebots- und Rechnungspositionen (Claude). Preise werden dabei ausschließlich aus der Preisliste des Betriebs übernommen, nicht erzeugt.USA

Einzelheiten zur Rechtsgrundlage dieser Übermittlung regelt § 7.

6.3 Nicht als Unterauftragsverarbeiter: das Postfach des Betriebs

Angebote und Rechnungen versendet MeisterAssistent über den E-Mail-Server des Betriebs, nicht über den des Anbieters. Der E-Mail-Anbieter des Betriebs ist damit dessen eigener Dienstleister und kein Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Der Betrieb ist für das Verhältnis zu diesem Anbieter selbst verantwortlich.

6.4 Änderung der Liste

(1) Der Anbieter unterrichtet den Betrieb mindestens vier Wochen vor der Beauftragung eines weiteren oder dem Wechsel eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

(2) Der Betrieb kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Unterrichtung aus einem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, kann der Anbieter die Änderung nicht vornehmen oder — falls die Leistung dann nicht mehr erbracht werden kann — den Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. In diesem Fall gilt § 11.

(3) Die jeweils aktuelle Liste ist auf dieser Seite abrufbar. Maßgeblich für den Vertrag ist die dem Betrieb mitgeteilte Fassung.

§ 7 Übermittlung in Drittländer

(1) Die in § 6.1 genannten Verarbeitungen finden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt.

(2) Die in § 6.2 genannten Verarbeitungen erfolgen in den Vereinigten Staaten. Die Übermittlung stützt sich bei beiden Unternehmen auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO in der Fassung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/914 (Modul 2 und 3). Bei Anthropic sind sie Bestandteil des Data Processing Addendum, das mit den Commercial Terms of Service geschlossen ist; bei OpenAI des dortigen Data Processing Addendum.

(2a) Kein Angemessenheitsbeschluss. Weder OpenAI noch Anthropic sind nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert. Ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO trägt diese Übermittlung also nicht; sie steht allein auf den Standardvertragsklauseln. Frühere Fassungen dieses Vertrags hielten sich die Zertifizierung offen („soweit der jeweilige Anbieter zertifiziert ist") — das war eine Formulierung, die im Prüfungsfall niemandem geholfen hätte, weil sie die Frage nicht beantwortet, sondern weiterreicht.

(3) Der Anbieter stellt dem Betrieb die mit den betreffenden Unternehmen geschlossenen Vereinbarungen auf Anforderung zur Verfügung, damit der Betrieb seiner eigenen Rechenschaftspflicht nachkommen kann.

(4) Offen benannt statt beschönigt: Der Anbieter prüft Alternativen innerhalb der EU (unter anderem in der EU betriebene Sprach- und Sprachmodelldienste sowie ein selbst betriebenes Transkriptionsmodell). Bis zu einer Umstellung bleibt es bei Absatz 2. Der Betrieb kann die Übermittlung heute schon vermeiden, indem er Sprachnotizen und Chat-Eingaben ohne Namen und Anschriften formuliert; die Zuordnung zum Kunden erfolgt in der Anwendung und nicht im diktierten Text.

§ 8 Rechte betroffener Personen

(1) Anfragen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch beantwortet der Betrieb als Verantwortlicher selbst. Der Anbieter beantwortet solche Anfragen nicht eigenständig.

(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Anbieter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Betrieb weiter und teilt der betroffenen Person mit, dass er dies getan hat.

(3) Der Anbieter unterstützt den Betrieb mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, diese Rechte zu erfüllen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO). In der Anwendung selbst kann der Betrieb Kontakt- und Auftragsdaten einsehen, berichtigen und exportieren.

(4) Steht einer Löschung eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegen (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB für Angebote, Rechnungen und Belege), werden die betroffenen Daten stattdessen pseudonymisiert und für weitere Verwendungen gesperrt. Der Anbieter teilt dem Betrieb mit, welche Daten hiervon betroffen sind.

§ 9 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Anbieter meldet dem Betrieb jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens innerhalb von 24 Stunden, in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse und, wenn hinterlegt, zusätzlich telefonisch. Die Frist ist so gewählt, dass dem Betrieb für seine eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO ausreichend Zeit bleibt.

(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt:

  • eine Beschreibung der Art der Verletzung, der betroffenen Datenkategorien und der ungefähren Zahl betroffener Personen und Datensätze;
  • den Zeitpunkt des Vorfalls und den Zeitpunkt der Entdeckung;
  • eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen;
  • die ergriffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung;
  • die Kontaktdaten der Ansprechperson beim Anbieter.

(3) Sind noch nicht alle Angaben verfügbar, meldet der Anbieter zunächst den bekannten Stand und reicht das Übrige unverzüglich nach. Eine verspätete Meldung mit vollständigen Angaben wäre für den Betrieb schlechter als eine schnelle mit unvollständigen.

(4) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Personen nimmt der Betrieb vor. Der Anbieter unterstützt ihn dabei.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Anbieter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anforderung nach — insbesondere durch Auskunft in Textform, durch Vorlage der Maßnahmen nach § 5 und durch das Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

(2) Reicht dies im Einzelfall nicht aus, kann der Betrieb nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zwei Wochen zu üblichen Geschäftszeiten eine Kontrolle durchführen oder durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete, nicht mit dem Anbieter im Wettbewerb stehende Person durchführen lassen. Die Kontrolle darf den Betriebsablauf nicht unangemessen beeinträchtigen und muss die Rechte anderer Betriebe wahren.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Betrieb alle für den Nachweis nach Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen.

§ 11 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Betrieb dessen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die erzeugten Belege (Angebote, Rechnungen, Abschlussdokumente) werden zusätzlich als PDF bereitgestellt. Der Betrieb hat hierfür 30 Tage Zeit ab Vertragsende.

(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten des Betriebs, einschließlich der Dateien im Speicher, innerhalb von weiteren 30 Tagen. Die Löschung wird dem Betrieb auf Anforderung in Textform bestätigt.

(3) Sicherungskopien werden nicht gesondert gelöscht, sondern laufen im Rahmen der in § 5.3 genannten Aufbewahrungsfristen aus. Bis dahin bleiben sie ausschließlich für den Wiederherstellungsfall zugänglich und werden nicht anderweitig verarbeitet.

(4) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die den Anbieter selbst eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft. Diese Daten werden gesperrt und ausschließlich zur Erfüllung dieser Pflicht aufbewahrt.

(5) Der Betrieb bleibt für die Erfüllung seiner eigenen Aufbewahrungspflichten verantwortlich. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, den Datenexport nach Absatz 1 rechtzeitig durchzuführen und sicher zu verwahren.

§ 12 Haftung

(1) Für die Haftung der Parteien untereinander gilt Art. 82 DSGVO sowie ergänzend die Haftungsregelung des Hauptvertrags.

(2) Der Betrieb ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlasste Verarbeitung rechtmäßig ist — insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen und für Einwilligungen, etwa vor einer Bewertungsanfrage.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem Zweck am nächsten kommt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

Wie dieser Vertrag zustande kommt

Dieser Vertrag wird bei der Einrichtung des Betriebs in Textform geschlossen — er gilt nicht allein dadurch, dass diese Seite aufgerufen wird. Der Betrieb erhält den Text mit seinen eigenen Angaben und bestätigt ihn; erst danach werden Kundendaten verarbeitet.

Diese Seite ist ohne Anmeldung erreichbar, damit ein Betrieb sie vor der Entscheidung prüfen kann — auch durch seine eigene Rechtsberatung. Über die Schaltfläche oben lässt sie sich ausdrucken oder als PDF sichern.

Fragen zu diesem Vertrag: christopher.renner@meisterassistent.com

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Hinweis: Dieser Vertrag beschreibt den tatsächlichen Stand der Verarbeitung mit Stand September 2026, einschließlich der Verarbeitung in den USA nach § 6.2 und § 7. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Wenn sich der eingesetzte Stack ändert, ändert sich zuerst dieser Text — eine Liste von Unterauftragsverarbeitern, die der Wirklichkeit hinterherläuft, ist der teuerste Fehler, den ein solcher Vertrag machen kann.